Rechtsanwältin Morgane Dziubek
Ihre rechtliche Beratung und Vertretung 

Strafrecht/Jugendstrafrecht

Jeder hat das Recht auf Strafverteidigung und Sie können sich grundsätzlich an mich wenden, wenn Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird.  Durch meinen universitären Schwerpunkt bin ich auch mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts vertraut und gern dazu bereit, in diesem Bereich tätig zu werden. Aufgrund meiner jahrelangen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besitze ich die notwendigen Fähigkeiten, um jungen Menschen gerecht zu werden und sie durch das Strafverfahren zu begleiten. 

Pflichtverteidigung

Der Anspruch auf eine Pflichtverteidigung ist in Deutschland nicht abhängig von dem Einkommen einer Person, sondern vor allem von der Höhe der zu erwartenden Strafe und dem Schwierigkeitsgrad des Falls. Wenn Ihr Fall die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung erfüllt, können Sie Ihren Rechtsbeistand dennoch selbst auswählen und als Pflichtverteidigung beiordnen lassen.